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Testpflicht im Präsenzunterricht
- 20. April 2021
- Gepostet von: Musikschulverband
- Kategorie: Rückblick
Aufgrund der anhaltenden COVID-19 Pandemie, musste der Musikschulunterricht in Niederösterreich seit Ostern in Form von Distance Learning weitergeführt werden. Unsere Lehrenden sehen dem erneuten Präsenzunterricht, der zeitgleich mit der Aufnahme des Präsenzbetriebs an den Schulen ab Mo., 26. April 2021 vorgesehen ist, mit ebenso großer Vorfreude entgegen, wie unsere Musikschüler*innen.
Um in der nach wie vor angespannten Situation einen sicheren Präsenzunterricht zu ermöglichen, dürfen ausschließlich getestete Musikschüler*innen am Präsenzunterricht teilnehmen. Das Testergebnis darf zu Beginn des Präsenztreffens nicht älter als 48 Stunden sein, bei PCR-Tests sind es max. 72 Stunden. Dies bedeutet, dass bei regelmäßiger zweitäglicher Testung (z.B. an Volksschulen) für einen Musikschulbesuch keine weiteren Tests notwendig sind. Zusätzliche Testungen sind im „Schichtbetrieb“ wie bspw. an den Oberstufen erforderlich. Darüber hinaus gelten eine
ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und abgelaufene COVID-19 Infektion, sowie ein entsprechendes Ergebnis eines Antikörpertests für einen Zeitraum von drei Monaten, als Nachweis.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme, die das Ansteckungsrisiko aller Beteiligten erheblich reduzieren und so ein Maximum an Sicherheit im Musikschulunterricht bieten soll, sind wir auf Ihre Mithilfe und Unterstützung angewiesen.
Hier finden Sie nochmals alle weiteren Voraussetzungen zusammengefasst:
- Schüler*innen bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin ausgenommen
- Schüler*innen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind verpflichtet, einen herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz permanent zu tragen.
- Schüler*innen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind verpflichtet, dauerhaft eine FFP2 Maske zu tragen.
- Ausnahmen für die Maskenpflicht:
– temporär in Unterrichtssituationen, wenn die Unterrichtsausübung andernfalls nicht möglich ist (z.B. Blasinstrumente)
– beim Unterricht im Freien
Hier Zusammengefasst die Details zur Testpflicht:
- Schüler*innen bis zum Alter von 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen
- für Volksschüler*innen die im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden ist keine weitere Testung notwendig
- alle anderen Schüler*innen müssen bestätigen, dass sie in den letzten 48h negativ auf COVID-19 getestet wurden, über Antikörper verfügen oder in den letzten 6 Monaten eine Infektion durchlebt haben. Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden:
- Bestätigungsformular Testung minderjährige Schüler*innen
- Bestätigungsformular Testung volljährige Schüler*innen
Kunst und Kreativität sind ein wesentlicher Anker in unserer Gesellschaft. Gerade in herausfordernden Zeiten wie diesen leistet das pädagogische Angebot an den Musikschulen einen wichtigen und positiven Beitrag für die Entwicklung Ihrer Kinder. Wir bedanken uns daher sehr herzlich für Ihre Unterstützung und, dass Sie Ihren Kindern weiterhin den Unterricht an unserer Musikschule ermöglichen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute, weiterhin viel Gesundheit und allen Musikschüler*innen einen erfolgreichen und sicheren Präsenzunterricht!